Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

AGB

1. Geltungsbereich 

Diese AGB gelten für alle Verträge über die mietweise Überlassung der Ferienwohnung Knogler-Bauer in Schleching zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

Eine Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung, sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken ist nicht erlaubt.

 

2. Begriffsdefinitionen

  • Vermieter: Eigentümer der Ferienwohnung Knogler-Bauer.
  • Mieter: Person, die die Ferienwohnung mietet.
  • Ferienwohnung: Die zur Miete angebotene Unterkunft Knogler-Bauer.
  • Beherbergungs-/ oder Mietvertrag: Ist der zwischen dem Vermieter und Gast/Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt im Folgenden näher geregelt wird.

 

3. Vertragsabschluss 

Der Beherbergungs-/ oder Mietvertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Buchung durch den Vermieter zustande. Mit der Buchung erkennt der Mieter diese AGB an. Die Buchung kann per E-Mail oder über ein Online-Buchungssystem erfolgen.

Mit der Unterschrift bzw. Bestätigung per E-Mail akzeptiert der Gast die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Stand Januar 2025 und die Hausordnung des Vermieters Knogler-Bauer.

Elektronische Erklärungen gelten als zugegangen, wenn die Partei, für die sie bestimmt sind, diese unter gewöhnlichen Umständen abrufen kann.

Der anmeldende Gast haftet dem Beherbergungsbetrieb gegenüber für alle von ihm angemeldeten Personen und Haustiere. Eltern haften für Ihre Kinder. Besitzer haften für Ihre Haustiere.

 

4. Anreise / Abreise

Check-in am Anreisetag ab 17:00 Uhr 

      • Die Einweisung in die Ferienwohnung erfolgt am 1. Tag nach der Anreise gegen 10:00 Uhr. Treffpunkt ist der Haupteingang zum Knogler-Bauer.
      • Anreisen nach 20:00 Uhr, können nur unter der Verwendung des JustIN Mobile zugeteilten Schlüssel Codes erfolgen.

Am Abreisetag ist die Ferienwohnung bis 10:00 Uhr zu räumen (Check-out).

Spätere Abreisezeiten (Late-Check-out) sind nur nach schriftlicher Bestätigung des Vermieters möglich. Bei verspäteter Räumung der Ferienwohnung ohne vorherige Absprache kann der Vermieter eine zusätzliche Gebühr erheben.

 

5. Preise

Die Mietpreise sind in der Buchungsbestätigung angegeben und verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die von der Gemeinde gültige Kurtaxe ist extra zu bezahlen. Der Mindestaufenthalt beträgt 4 Übernachtungen. Ab der 7. Übernachtung bekommen Sie eine „Long Stay“-Rabattierung. Diese wird automatisch berücksichtigt und der Tagespreis angepasst. Die Rabattierung ist über unsere Homepage abrufbar.

 

6. Zahlung

Eine Anzahlung von 30% des Gesamtbetrages ist innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Buchungsbestätigung fällig.

  • Der Restbetrag ist spätestens 6 Wochen vor Anreise zu zahlen.
  • Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 6 Wochen vor Anreise) ist der gesamte Mietbetrag sofort fällig (Gutschreibung bis spätestens 5 Bankarbeitstage).

Zahlungen können per Überweisung erfolgen. Etwaige Bankgebühren trägt der Mieter. Zahlungsziel ist stets die Gutschreibung auf unserem Bankkonto.

Werden Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Die Zahlungen sind durch Überweisung auf das Konto des Beherbergungs-Betriebes zu leisten. Kontodaten werden bei Buchung an den Mieter / Gast weitergegeben.

Kredit- und Debitkarten werden nicht akzeptiert. Die Kosten der Zahlung, speziell bei Auslandsüberweisungen trägt der Mieter. Der Vermieter ist nicht verpflichtet Fremdwährungen als Zahlungsmittel zu akzeptieren.

Während Pandemien, gelten im generellen alle gesetzlichen Vorgaben.

 

7. Kaution

Der Mieter ist verpflichtet, eine Kaution in Höhe von 500,00 EUR (bei Gruppen 750,00 EUR) zu hinterlegen. Die Kaution wird als Reservierung per Kreditkarte am Anreisetag durchgeführt. Es sei darauf hingewiesen, sofern die Kaution nicht erbracht ist, kein Anspruch auf das Ferienwohnung besteht, sofern auch das Ferienwohnung bezahlt wurde.

Die Kaution dient zur Absicherung etwaiger Schäden oder zusätzlicher Kosten, die während der Mietzeit entstehen.

Die Kaution wird nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Ferienwohnung und Abzug eventueller Kosten innerhalb von 30 Tagen automatisiert zurückerstattet.

 

8. Rücktritt des Gastes – Stornierungsgebühr

Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall fallen folgende Stornierungsgebühren an:

  • Bis 3 Monate vor Anreise: 10% des Reisepreises
  • weniger als 3 Monate bis 1 Monat vor Anreise: 70% des Reisepreises
  • weniger als 1 Monat bis Anreisetag: 90% des Reisepreises

Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter.

 

9. Rücktritt des Beherbergungsbetriebes

Bei nicht geleisteten Zahlungen des Mieters / Gastes zum Fälligkeitstermin ist der Vermieter auch ohne Setzen einer Nachfrist zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Es besteht in diesem Fall neben einem Rücktritt auch ein Anspruch auf Schadensersatz.

Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes, kann der Beherbergungsvertrag durch den Vermieter, ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung aufgelöst werden.

Der Beherbergungsbetrieb ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigten Gründen ohne Leistung von Schadensersatz, durch einseitige Erklärung mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten.  Dies trifft insbesondere zu, wenn:

  • Die Vertragserfüllung wegen Höherer Gewalt oder anderen vom Vermieter nicht zu vertretenden Umständen unmöglich ist.
  • Oder der Gast falsche Angaben über wesentliche Tatsachen des Vertrages gemacht hat.
  • Wenn es einen begründeten Anlass zur Annahme gibt, dass der Mieter / Gast durch sein rücksichtsloses, fahrlässiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten dem Eigentümer oder den noch im Gebäude wohnenden Mietern das Zusammenwohnen verleidet, deren Sicherheit gefährdet oder sein Verhalten die Räumlichkeiten sowie Einrichtungsgegenstände und das Gebäude nachteilig beschädigt.
  • der Gast an einer ansteckenden Krankheit oder einer Krankheit die länger als die Beherbergungszeit dauert oder pflegebedürftig wird.

 

10. Rechte und Pflichten des Mieters/Gastes

Der Mieter erhält während der Mietzeit ein ausschließliches Nutzungsrecht an dem von ihm gemieteten Ferienwohnung.

Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit durch ihn oder seine Mitreisenden verursacht werden.

Die Ferienwohnung ist pfleglich zu behandeln und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu hinterlassen.

Der Mieter verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten und Rücksicht auf Nachbarn zu nehmen.

Der Mieter ist verpflichtet, dem Vermieter unverzüglich über etwaige Schäden oder Mängel in der Ferienwohnung zu informieren.

 

11. Haftung des Mieters/Gastes

Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit durch ihn oder seine Mitreisenden verursacht werden.

Der Mieter haftet auch für Verlust oder Beschädigung von Inventar und Ausstattung der Ferienwohnung.

Sollte ein Diebstahl festgestellt werden, ist dieser unverzüglich zur polizeilichen Anzeige zu bringen und dem Vermieter sofortig mitzuteilen.

 

12. Haftung des Vermieters

Der Vermieter haftet für die ordnungsgemäße Bereitstellung der Ferienwohnung.

Eine Haftung für höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände ist ausgeschlossen.

Der Vermieter haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von persönlichen Gegenständen des Mieters.

 

13. E-Charging

Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch das Laden von Kraftfahrzeugen (KFZ) oder Fahrrädern entstehen. Dies umfasst insbesondere, aber nicht ausschließlich, Schäden an elektronischen Geräten, Datenverlust oder sonstige Folgeschäden, die durch die Nutzung der bereitgestellten Ladeinfrastruktur entstehen könnten.

 

14. Datenschutz

Die personenbezogenen Daten des Mieters werden ausschließlich zur Abwicklung des Beherbergungs-/ oder Mietvertrages verwendet und nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragsdurchführung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.

Zu Ihrer Sicherheit und zur Prävention von Vandalismus und Diebstahl ist der Außenbereich und Carport   des Hauses videoüberwacht. Die Aufzeichnungen werden vertraulich behandelt und nur im Bedarfsfall ausgewertet. Eine automatische Löschung erfolgt nach 8 Wochen.

Der Mieter hat das Recht, jederzeit Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu verlangen und deren Berichtigung oder Löschung zu fordern.

 

15. WLAN – Nutzung

Der Vermieter stellt dem Mieter während der Mietzeit einen WLAN-Zugang zur Verfügung. Der Mieter verpflichtet sich, den WLAN-Zugang nicht für rechtswidrige Zwecke zu nutzen und die geltenden Gesetze einzuhalten. Der Vermieter haftet nicht für die Verfügbarkeit und Zuverlässigkeit des WLAN-Zugangs.

  • Zugangsdaten:

Die Nutzung erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten findet der Mieter im Gästeordner. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Der Mieter verpflichtet sich die Zugangsdaten geheim zu halten.
Der Vermieter hat jederzeit das Recht die Zugangscodes zu ändern.

  • Gefahren der WLAN-Nutzung – Haftungsbeschränkung:

Der Mieter wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht. Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung.
Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt.
Die Daten können daher von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.
Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko. Für Schäden an digitalen Medien des Mieters, die durch die Nutzung des Internetzugangs entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.

  • Verantwortlichkeit und Freistellung von Ansprüchen:

Für die über das WLAN übermittelten Daten, die darüber in Anspruch genommenen kostenpflichtigen Dienstleistungen und getätigten Rechtsgeschäfte ist der Mieter selbst verantwortlich. Besucht der Mieter kostenpflichtige Internetseiten oder geht er Verbindlichkeiten ein, sind die daraus resultierenden Kosten von ihm zu tragen. Er ist verpflichtet, bei Nutzung des WLANs das geltende Recht einzuhalten.

Er wird insbesondere:

    • Das WLAN weder zum Abruf noch zur Verbreitung von sitten- oder rechtswidrigen Inhalten zu nutzen.
    • Keine urheberrechtlich geschützten Güter widerrechtlich vervielfältigen, verbreiten oder zugänglich machen.
    • Dies gilt insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Filesharing Programmen.
    • Die geltenden Jugendschutzvorschriften beachten.
    • Keine belästigenden, verleumderischen oder bedrohenden Inhalte versenden oder verbreiten.
    • Das WLAN nicht zur Versendung von Massen-Nachrichten (Spam) und/oder anderen Formen unzulässiger Werbung nutzen.

Der Mieter stellt dem Vermieter des Mietobjektes von sämtlichen Schäden und Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung des WLANs durch den Mieter oder dessen Mitreisenden und/oder auf einem Verstoß gegen die vorliegende Vereinbarung beruhen. Dies erstreckt sich auch auf für mit der Inanspruchnahme bzw. deren Abwehr zusammenhängende Kosten und Aufwendungen. Erkennt der Mieter oder muss er erkennen, dass eine solche Rechtsverletzung vorliegt oder droht, weist er den Vermieter des Mietobjektes unverzüglich auf diesen Umstand hin.

 

16. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.

 

17. Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist der Sitz des Vermieters.

Stand: Januar 2025, Schleching